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Hausordnung NINJA BLOC

Die Bestimmungen der Benutzerordnung sind für alle Besucher der Boulderhalle Ninja Bloc verbindlich. Mit Betreten der Halle unterwirft sich jeder den Bestimmungen dieser Benutzerordnung sowie allen sonstigen, zur Betriebssicherheit erlassenen Anweisungen. Personen, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, kann der Zutritt zur Halle zeitweise oder dauernd untersagt werden.

Bitte lies die nachfolgenden Punkte aufmerksam durch und befolge diese bei jedem Besuch:

  1. Die Nutzung der Boulderhalle Ninja Bloc ist kostenpflichtig. Die Preise für die Nutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen im Kassenbereich ausgehängten Preislisten. Nutzer der Boulderhalle können vor Ort Tages-, 10er oder 20er Karten für den Ninja Bloc erwerben oder auch Kombikarten für die Nutzung des Ninja Blocs und der Ninja Hall Berlin. Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
  1. Kindern unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Boulderhalle außerhalb unserer Kurse und Camps nicht gestattet. Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen und möglich.
  1. Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, dürfen die Einrichtungen ohne Aufsicht nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten benutzen. Ein entsprechendes Formular ist bei der Anmeldung oder als Download auf der Website erhältlich.
  1. Alle Besucher benutzen die Boulderhalle auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpfl­ichtung des Betreibers, die Halle und die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
  1. Das Klettern unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet.
  1. Bei Beschwerden oder gesundheitlichen Bedenken ist das Klettern unverzüglich zu unterlassen.
  2. Für Diebstähle und Verlust von Wertsachen übernimmt der Ninja Bloc keine Haftung.
  3. Auf den Sprungmatten und an den Kletterwänden müssen stets Kletterschuhe getragen werden. Diese können gegebenfalls auch bei der Anmeldung gegen Gebühr ausgeliehen werden.
  1. Beim Klettern besteht eine erhöhte Gefahr, dass Dinge oder Personen herabfallen. Achten Sie immer auf die Umgebung über Ihnen und um Sie herum.
  1. Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Rücksprache mit dem Personal nicht gestattet. Griffe und Tritte können sich trotz sorgfältiger Sicherung und Wartung verdrehen oder in seltenen Fällen brechen. Klettere daher vorausschauend und zeige Mängel unserem Personal unverzüglich an.
  1. Jeder Sportler hat den Anweisungen des Personals der Boulderhalle jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.
  1. Verunreinigungen der Matten sind zu vermeiden. Rauchen ist in der gesamten Halle strengstens untersagt. Der Verzehr von Lebensmitteln ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
  1. Wenn der Betreiber bei Veranstaltungen Fotos oder Videos in der Halle aufnimmt, sind diese vom ihm frei verwendbar.

Boulderregeln

  • Vor dem Bouldern sind Ringe, Halsbänder, Armbänder, Uhren, Kopfhörer, Chalkbags

(gemeint sind damit Magnesiabeutel) o.Ä. abzulegen.

  • Das Ablegen von Gegenständen (z.B. Taschen, Flaschen, Gläser, spitze Gegenstände, Chalkbags usw.) auf der Matte ist verboten.
  • Es ist verboten, übereinander zu klettern.
  • Das Überklettern der Kletterwände ist verboten.
  • Die Matten dürfen nur zum Bouldern und Spotten (gemeint ist damit eine Sicherheitsstellung) betreten werden. Das Sitzen, Liegen, Gehen usw. auf den Matten ist verboten.
  • Das Beklettern der Wände ist nur mit Kletterschuhen oder sauberen Sportschuhen gestattet. Das Betreten der Matte mit Straßenschuhen oder barfuß ist verboten.
  • Das Essen und Trinken auf der Matte oder während des Boulderns ist strengstens untersagt.
  • Verschmutzungen und Beschädigungen des Fallschutzbodens sind zu vermeiden.
  • Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern von Griffen und/oder Tritten ist verboten. Sollten aufgrund von solchen Maßnahmen andere Nutzer gefährdet werden oder sogar zu Schaden kommen, haben die Verursacher den solchermaßen verursachten Schaden zu erstatten, die Kosten notwendiger Reparaturmaßnahmen zu erstatten und die Boulderhalle von der Inanspruchnahme Dritter freizuhalten. Beschädigte oder lose Griffe und/oder Tritte sind unverzüglich dem Personal der Boulderhalle zu melden.
  • Es muss stets damit gerechnet werden, dass sich Griffe und/oder Tritte unter Belastung drehen oder sogar brechen können. Der Nutzer hat sein Verhalten und die Sicherungsmaßnahmen danach auszurichten.

Verstoß gegen Nutzungsregeln

Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsregeln und/oder Weisungen des Personals der Boulderhalle ist diese dazu berechtigt, den Nutzer von einer weiteren Nutzung der Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle und ohne Erstattung des Nutzungsentgeltes vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen.